Steuern und Abgaben

Abgabenordnung (AO)

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 20.12.2022 I 2730


§ 248 AO Nachschusspflicht

Wird eine Sicherheit unzureichend, so ist sie zu ergänzen oder es ist anderweitige Sicherheit zu leisten.