Steuern und Abgaben


Anlage 33 BewG (zu § 238 Absatz 2) Weitere den Ertragswert erhöhende Umstände

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2299)


Bewertungsfaktor fürFlächeneinheitin EUR
Abgegrenzte Standortfläche der
Windenergieanlage
pro Ar59,58