Steuern und Abgaben


Anlage 32 BewG (zu § 237 Absatz 8) Nutzungsart Hofstelle

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2298)


Bewertungsfaktor fürFlächeneinheitin EUR
Hofflächenpro Ar 6,62
Zuschläge fürFlächeneinheitin EUR
Wirtschaftsgebäude der weinbaulichen Nutzung bei Fass- und Flaschenweinerzeugungpro Quadratmeter Bruttogrundfläche und Monat 1,23
Wirtschaftsgebäude der Nebenbetriebepro Quadratmeter Bruttogrundfläche und Monat 1,23