§ 36 FGO
- 1.
- der Revision gegen Urteile des Finanzgerichts und gegen Entscheidungen, die Urteilen des Finanzgerichts gleichstehen,
- 2.
- der Beschwerde gegen andere Entscheidungen des Finanzgerichts, des Vorsitzenden oder des Berichterstatters.
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil
Gerichtsverfassung
Abschnitt I
Gerichte
Abschnitt II
Richter
Abschnitt III
Ehrenamtliche Richter
Abschnitt IV
Gerichtsverwaltung
Abschnitt V
Finanzrechtsweg und Zuständigkeit
Unterabschnitt 1
Finanzrechtsweg
Unterabschnitt 2
Sachliche Zuständigkeit
Unterabschnitt 3
Örtliche Zuständigkeit
Zweiter Teil
Verfahren
Abschnitt I
Klagearten, Klagebefugnis, Klagevoraussetzungen, Klageverzicht
Abschnitt II
Allgemeine Verfahrensvorschriften
§ 52c Formulare; Verordnungsermächtigung
§ 52d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Personen
Abschnitt III
Verfahren im ersten Rechtszug
Abschnitt IV
Urteile und andere Entscheidungen
Abschnitt V
Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens
Unterabschnitt 1
Revision
Unterabschnitt 2
Beschwerde, Erinnerung, Anhörungsrüge
Unterabschnitt 3
Wiederaufnahme des Verfahrens
Dritter Teil
Kosten und Vollstreckung
Abschnitt I
Kosten
Abschnitt II
Vollstreckung
Vierter Teil
Übergangs- und Schlußbestimmungen