Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV)
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 19.12.2022 I 2432
§ 72 UStDV Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Reiseleistungen
- 1.
- die Leistung, die ganz oder zum Teil steuerfrei ist;
- 2.
- den Tag der Leistung;
- 3.
- die der Leistung zuzurechnenden einzelnen Reisevorleistungen im Sinne des § 25 Abs. 2 des Gesetzes und die dafür von dem Unternehmer aufgewendeten Beträge;
- 4.
- den vom Leistungsempfänger für die Leistung aufgewendeten Betrag;
- 5.
- die Bemessungsgrundlage für die steuerfreie Leistung oder für den steuerfreien Teil der Leistung.