Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV)
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 19.12.2022 I 2432
§ 40 UStDV Vorsteuerabzug bei unfreien Versendungen
- 1.
- Er muss im Übrigen hinsichtlich der Beförderung oder ihrer Besorgung zum Abzug der Steuer berechtigt sein (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes).
- 2.
- Er muss die Entrichtung des Entgelts zuzüglich der Steuer für die Beförderung oder für ihre Besorgung übernommen haben.
- 3.
- Die in Nummer 2 bezeichnete Voraussetzung muss aus der Rechnung über die Beförderung oder ihre Besorgung zu ersehen sein. Die Rechnung ist vom Empfänger der Frachtsendung aufzubewahren.