Steuern und Abgaben

Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV)

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 19.12.2022 I 2432


§ 6 UStDV Straßenstrecken in den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten

Bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftfahrzeugen von und zu den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten sowie zwischen diesen Gebieten sind die Streckenanteile in diesen Gebieten als inländische Beförderungsstrecken anzusehen.