Steuern und Abgaben

Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV)

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 21.2.2005 I 434; zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 20.7.2023 I Nr. 199


§ 6 UStDV Straßenstrecken in den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten

Bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftfahrzeugen von und zu den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten sowie zwischen diesen Gebieten sind die Streckenanteile in diesen Gebieten als inländische Beförderungsstrecken anzusehen.