Steuern und Abgaben

Steuerberatungsgesetz (StBerG)

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 4.11.1975 I 2735; zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 10.3.2023 I Nr. 64


§ 136 StBerG Abstimmung über das Verbot

Zur Verhängung des Berufs- oder Vertretungsverbots ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen erforderlich.