Steuern und Abgaben

Steuerberatungsgesetz (StBerG)

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 34 G v. 16.12.2022 I 2294


§ 136 StBerG Abstimmung über das Verbot

Zur Verhängung des Berufs- oder Vertretungsverbots ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen erforderlich.