Steuern und Abgaben

Steuerberatungsgesetz (StBerG)

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 4.11.1975 I 2735; zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 10.3.2023 I Nr. 64


§ 128 StBerG Mitwirkung der Staatsanwaltschaft im zweiten Rechtszug

Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft im zweiten Rechtszug werden von der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht wahrgenommen, bei dem der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen besteht.