Steuern und Abgaben

Einkommensteuergesetz (EStG)

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 3 G v. 20.12.2022 I 2730


§ 97 EStG Übertragbarkeit

1Das nach § 10a oder Abschnitt XI geförderte Altersvorsorgevermögen einschließlich seiner Erträge, die geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge und der Anspruch auf die Zulage sind nicht übertragbar.2§ 93 Absatz 1a und § 4 des Betriebsrentengesetzes bleiben unberührt.