Energiesteuergesetz (EnergieStG)
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 24.5.2022 I 810
§ 66b EnergieStG Ermächtigung zu § 55 Absatz 4, 5 und 8
- 1.
- dass kleine und mittlere Unternehmen auch andere alternative Systeme mit festgelegten Komponenten zur Verbesserung der Energieeffizienz als die in § 55 Absatz 4 Satz 2 genannten alternativen Systeme betreiben können,
- 2.
- welche bereits normierten oder anderweitig konkretisierten Systeme als Systeme im Sinn der Nummer 1 betrieben werden können,
- 3.
- welche Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung von noch nicht normierten oder anderweitig konkretisierten Systemen nach Nummer 1 gestellt werden mit der Maßgabe, dass eine Anerkennung dieser Systeme oder der standardisierten Vorgaben für solche Systeme durch eine der in Absatz 1 genannten Stellen erfolgen muss, und
- 4.
- wie die Einhaltung der Anforderungen des § 55 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 und 2 Buchstabe a und gegebenenfalls die Einhaltung der Anforderungen der Rechtsverordnung nach den Nummern 1 bis 3 durch die Stellen nach § 55 Absatz 8 nachzuweisen ist.
- 1.
- Vorgaben für die Nachweisführung durch die in § 55 Absatz 8 genannten Stellen,
- 2.
- die Anforderungen an die Akkreditierung oder Zulassung der in § 55 Absatz 8 genannten Stellen und Bestimmungen zu ihrer Überwachung einschließlich erforderlicher Auskunfts-, Einsichts- und Weisungsrechte, soweit sie nicht bereits von den bestehenden Akkreditierungs- und Zulassungsregelungen erfasst sind, sowie
- 3.
- die Befugnisse der in § 55 Absatz 8 genannten Stellen, während der Betriebszeit Geschäfts-, Betriebs- und Lagerräume sowie Transportmittel zu betreten, soweit dies für die Überwachung oder Kontrolle erforderlich ist.
- 1.
- die Art der zu übermittelnden Erkenntnisse und Informationen,
- 2.
- die Voraussetzungen für die Übermittlung der Erkenntnisse und Informationen,
- 3.
- die Art und Weise der Übermittlung der Erkenntnisse und Informationen,
- 4.
- die Zuständigkeit für die Entgegennahme der zu übermittelnden Erkenntnisse und Informationen.