§ 5 EnergieStG Steueraussetzungsverfahren
- 1.
- sich in einem Steuerlager befinden,
- 2.
- nach den §§ 10 bis 13 befördert werden.
- 1.
- Herstellungsbetriebe für Energieerzeugnisse (§ 6),
- 2.
- Lager für Energieerzeugnisse (§ 7).
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Steuergebiet, Energieerzeugnisse
§ 1a Sonstige Begriffsbestimmungen
§ 3 Begünstigte Anlagen, Ortsfestigkeit und Nutzungsgrad
§ 3a Sonstige begünstigte Anlagen
Kapitel 2
Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas
Abschnitt 1
Steueraussetzung
§ 5 Steueraussetzungsverfahren
§ 6 Herstellungsbetriebe für Energieerzeugnisse
§ 7 Lager für Energieerzeugnisse
§ 8 Entstehung der Steuer bei Entnahme in den steuerrechtlich freien Verkehr
§ 9 Herstellung außerhalb eines Herstellungsbetriebes
§ 9d Beförderungen (Allgemeines)
§ 10 Beförderungen im Steuergebiet
§ 11 Beförderungen aus anderen und in andere Mitgliedstaaten
§ 12 Weitergabe von Energieerzeugnissen durch Begünstigte
§ 14 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung
Abschnitt 2
Verbringen von Energieerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten
§ 15 Lieferung zu gewerblichen Zwecken
§ 16 Verbringen zu privaten Zwecken
§ 17 Entnahme aus Hauptbehältern
§ 18a Unregelmäßigkeiten während der Beförderung im steuerrechtlich freien Verkehr
§ 18b Steuerentstehung, Steuerschuldner
§ 18c Steueranmeldung, Fälligkeit
Abschnitt 2a
Einfuhr oder unrechtmäßiger Eingang von Energieerzeugnissen aus Drittländern oder Drittgebieten
§ 19b Steuerentstehung, Steuerschuldner bei der Einfuhr
Abschnitt 3
Steuerrechtlich freier Verkehr in sonstigen Fällen
§ 21 Entstehung der Steuer für gekennzeichnete Energieerzeugnisse
§ 22 Entstehung der Steuer für Energieerzeugnisse im Sinn des § 4, Auffangtatbestand
§ 23 Entstehung der Steuer für sonstige Energieerzeugnisse
Abschnitt 4
Steuerbefreiungen
§ 24 Begriffsbestimmungen, Erlaubnis
§ 25 Steuerbefreiung für Verwendungen zu anderen Zwecken
§ 26 Steuerbefreiung für den Eigenverbrauch
§ 27 Steuerbefreiung, Schiff- und Luftfahrt
§ 28 Steuerbefreiung für gasförmige Energieerzeugnisse
Kapitel 3
Bestimmungen für Kohle
§ 31 Begriffsbestimmungen, Anmeldung, Erlaubnis
§ 33 Steueranmeldung, Fälligkeit
§ 34 Verbringen in das Steuergebiet
§ 36 Steuerentstehung, Auffangtatbestand
§ 37 Steuerbefreiung, Erlaubnis, Zweckwidrigkeit
Kapitel 4
Bestimmungen für Erdgas
§ 39 Steueranmeldung, Fälligkeit
§ 40 Nicht leitungsgebundenes Verbringen
§ 41 Nicht leitungsgebundene Einfuhr
§ 43 Steuerentstehung, Auffangtatbestand
§ 44 Steuerbefreiung, Erlaubnis, Zweckwidrigkeit
Kapitel 5
Steuerentlastung
§ 46 Steuerentlastung beim Verbringen aus dem Steuergebiet
§ 47 Steuerentlastung bei Aufnahme in Betriebe und bei steuerfreien Zwecken
§ 47a Steuerentlastung für den Eigenverbrauch
§ 48 Steuerentlastung bei Vermischungen von gekennzeichnetem mit anderem Gasöl
§ 49 Steuerentlastung für zum Verheizen oder in begünstigten Anlagen verwendete Energieerzeugnisse
§ 51 Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren
§ 52 Steuerentlastung für die Schiff- und Luftfahrt
§ 53 Steuerentlastung für die Stromerzeugung
§ 53a Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme
§ 54 Steuerentlastung für Unternehmen
§ 55 Steuerentlastung für Unternehmen in Sonderfällen
§ 56 Steuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr
§ 57 Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
§ 58 Steuerentlastung für ausländische Streitkräfte und Hauptquartiere (NATO)
§ 59 Steuervergütung für Diplomatenbenzin und -dieselkraftstoff
§ 60 Steuerentlastung bei Zahlungsausfall
Kapitel 6
Schlussbestimmungen
§ 62 Steuerliche Betriebsleiter, Steuerhilfspersonen
§ 66b Ermächtigung zu § 55 Absatz 4, 5 und 8
§ 68 Zeitlich begrenzte Fassungen einzelner Gesetzesvorschriften
Anlage (zu § 55) Zielwerte für die zu erreichende Reduzierung der Energieintensität