Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 7.7.2021 I 2363
§ 44 DVStB Verleihung, Verleihungsurkunde
- 1.
- die Bezeichnung der verleihenden Steuerberaterkammer,
- 2.
- Namen und Berufsbezeichnung des Empfängers der Urkunde,
- 3.
- die Erklärung, daß dem in der Urkunde Bezeichneten die Berechtigung verliehen wird, als Zusatz zur Berufsbezeichnung die Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" zu führen,
- 4.
- Ort und Datum der Verleihung,
- 5.
- Dienstsiegel und
- 6.
- Unterschrift.