§ 22 DVStB Niederschrift über die Aufsichtsarbeit
- 1.
- der Beginn und das Ende der Bearbeitungszeit,
- 2.
- etwa beobachtete Täuschungsversuche und sonstige Unregelmäßigkeiten,
- 3.
- die Namen der Bewerber, die nicht erschienen sind, wegen ungebührlichen Verhaltens aus dem Prüfungsraum gewiesen worden sind oder keine Arbeit abgegeben haben,
- 4.
- etwaige Einwendungen wegen Störung des Prüfungsablaufs (§ 20 Abs. 4) und eine Stellungnahme hierzu,
- 5.
- etwaige Rücktritte von Bewerbern,