§ 3 DVLStHV Anerkennungsurkunde
Die Anerkennungsurkunde (§ 17 des Gesetzes) enthält
- 1.
- die Bezeichnung der anerkennenden Behörde,
- 2.
- Ort und Datum der Anerkennung,
- 3.
- Namen und Sitz des Vereins,
- 4.
- die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein,
- 5.
- Dienstsiegel und
- 6.
- Unterschrift.