Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine (DVLStHV)
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 V v. 12.7.2017 I 2360
§ 12 DVLStHV Ausschlüsse
- 1.
- Ersatzansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung und
- 2.
- Ersatzansprüche wegen Schäden, die durch fehlerhafte Kassenführung, durch Verstöße beim Zahlungsakt oder durch Veruntreuung durch das Personal des Versicherungsnehmers entstehen.