Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 10.6.2022 I 877
Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 10.6.2022 I 877
Inhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
§ 2 StBVV Sinngemäße Anwendung der Verordnung
§ 4 StBVV Vereinbarung der Vergütung
§ 5 StBVV Mehrere Steuerberater
§ 6 StBVV Mehrere Auftraggeber
Zweiter Abschnitt
Gebührenberechnung
§ 12 StBVV Abgeltungsbereich der Gebühren
Dritter Abschnitt
Umsatzsteuer, Ersatz von Auslagen
§ 16 StBVV Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
§ 17 StBVV Dokumentenpauschale
§ 19 StBVV Reisen zur Ausführung mehrerer Geschäfte
§ 20 StBVV Verlegung der beruflichen Niederlassung
Vierter Abschnitt
Gebühren für die Beratung und für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten
§ 21 StBVV Rat, Auskunft, Erstberatung
§ 23 StBVV Sonstige Einzeltätigkeiten
§ 25 StBVV Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben
§ 26 StBVV Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen
§ 27 StBVV Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten
§ 28 StBVV Prüfung von Steuerbescheiden
§ 29 StBVV Teilnahme an Prüfungen und Nachschauen
Fünfter Abschnitt
Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten
§ 32 StBVV Einrichtung einer Buchführung
§ 36 StBVV Steuerliches Revisionswesen
§ 37 StBVV Vermögensstatus, Finanzstatus für steuerliche Zwecke
§ 38 StBVV Erteilung von Bescheinigungen
§ 39 StBVV Buchführungs- und Abschlußarbeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Sechster Abschnitt
Gebühren für die Vertretung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren
§ 40 StBVV Verfahren vor den Verwaltungsbehörden
§ 44 StBVV Verwaltungsvollstreckungsverfahren
Siebenter Abschnitt
Gerichtliche und andere Verfahren
§ 45 StBVV Vergütung in gerichtlichen und anderen Verfahren
§ 46 StBVV Vergütung bei Prozeßkostenhilfe
Achter Abschnitt
Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 47a StBVV Übergangsvorschrift für Änderungen dieser Verordnung
Anlage 1 StBVV Tabelle A(Beratungstabelle)
Anlage 2 StBVV Tabelle B(Abschlusstabelle)