Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
Stand: Neugefasst durch Bek. v. 26.2.1997 I 418, 1804; zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 25.6.2021 I 2056
Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
Stand: Neugefasst durch Bek. v. 26.2.1997 I 418, 1804; zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 25.6.2021 I 2056
Inhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt
Gegenstand der Steuer
Zweiter Abschnitt
Steuervergünstigungen
§ 3 GrEStG Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung
§ 4 GrEStG Besondere Ausnahmen von der Besteuerung
§ 5 GrEStG Übergang auf eine Gesamthand
§ 6 GrEStG Übergang von einer Gesamthand
§ 6a GrEStG Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern
§ 7 GrEStG Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Flächeneigentum
Dritter Abschnitt
Bemessungsgrundlage
Vierter Abschnitt
Steuerberechnung
§ 11 GrEStG Steuersatz, Abrundung
Fünfter Abschnitt
Steuerschuld
§ 14 GrEStG Entstehung der Steuer in besonderen Fällen
§ 15 GrEStG Fälligkeit der Steuer
Sechster Abschnitt
Nichtfestsetzung der Steuer, Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung
Siebenter Abschnitt
Örtliche Zuständigkeit, Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Anzeigepflichten und Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung
§ 17 GrEStG Örtliche Zuständigkeit, Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
§ 18 GrEStG Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden und Notare
§ 19 GrEStG Anzeigepflicht der Beteiligten
§ 20 GrEStG Inhalt der Anzeigen
§ 21 GrEStG Urkundenaushändigung
§ 22 GrEStG Unbedenklichkeitsbescheinigung
Achter Abschnitt
Durchführung
Neunter Abschnitt
Übergangs- und Schlußvorschriften