§ 14 GrEStG Entstehung der Steuer in besonderen Fällen
- 1.
- wenn die Wirksamkeit eines Erwerbsvorgangs von dem Eintritt einer Bedingung abhängig ist, mit dem Eintritt der Bedingung;
- 2.
- wenn ein Erwerbsvorgang einer Genehmigung bedarf, mit der Genehmigung.