Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 7.7.2021 I 2363
§ 47 DVStB Löschung
- 1.
- Steuerberater und Steuerbevollmächtigte,
- a)
- wenn die Bestellung erloschen oder vollziehbar zurückgenommen oder widerrufen ist,
- b)
- wenn die berufliche Niederlassung aus dem Registerbezirk verlegt wird;
- 2.
- Steuerberatungsgesellschaften,
- a)
- wenn die Anerkennung erloschen oder vollziehbar zurückgenommen oder widerrufen ist,
- b)
- wenn der Sitz aus dem Registerbezirk verlegt wird;
- 3.
- weitere Beratungsstellen, wenn die Beratungsstelle aufgelöst ist.