Steuern und Abgaben

Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV)

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 10.5.2000 I 717; zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 2.6.2021 I 1259


§ 1 EStDV Anwendung auf Ehegatten und Lebenspartner

Die Regelungen dieser Verordnung zu Ehegatten und Ehen sind auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden.